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   BVerwG, 03.01.2007 - 10 B 53.06   

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https://dejure.org/2007,17467
BVerwG, 03.01.2007 - 10 B 53.06 (https://dejure.org/2007,17467)
BVerwG, Entscheidung vom 03.01.2007 - 10 B 53.06 (https://dejure.org/2007,17467)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Januar 2007 - 10 B 53.06 (https://dejure.org/2007,17467)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Nachholung einer zunächst nicht berücksichtigten Ablösung von Nutzungsrechten am Gemeindevermögen im Rahmen eines Flurbereinugungsverfahrens; Änderung der Zuteilung bei sämtlichen an der Flurbereinigung Beteiligten durch die Wertermittlung; Gebot wertgleicher Abfindung

Kurzfassungen/Presse

  • ArgeLandentwicklung (Leitsatz)

    Allmende; Gemeindewald; Nutzung; Nutzungsrecht, Ablösung; Nutzungsrechte; Realgemeinde

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.08.2006 - 10 C 4.05

    Flurbereinigungsplan; Abfindung; Landabfindung; Gestaltung der Abfindung; Gebot

    Auszug aus BVerwG, 03.01.2007 - 10 B 53.06
    Das Gebot wertgleicher Abfindung verlangt, dass der Wert der gesamten Neuzuteilung an einen Teilnehmer unter Berücksichtigung der Abzüge für Folgeeinrichtungen dem Wert seiner Gesamteinlage entspricht (Urteile vom 24. Februar 1959 BVerwG 1 C 160.57 RdL 1959, 221 und vom 23. August 2006 BVerwG 10 C 4.05 UA Rn. 14).
  • BVerwG, 25.01.2005 - 9 B 38.04

    Planfeststellung; Lärmschutz; Verkehrslärm; Schienenbonus; Erschütterungen;

    Auszug aus BVerwG, 03.01.2007 - 10 B 53.06
    Ob das vorinstanzliche Verfahren an einem Aufklärungsmangel leidet, ist vom materiell-rechtlichen Standpunkt des Verwaltungsgerichtshofs aus zu beurteilen, selbst wenn dieser Standpunkt verfehlt sein sollte (Beschluss vom 25. Januar 2005 BVerwG 9 B 38.04 NVwZ 2005, 447 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.12.1992 - 11 C 3.92

    Flurbereinigungsrecht - Wertermittlung - Grundstücksbewertung - Agrarland

    Auszug aus BVerwG, 03.01.2007 - 10 B 53.06
    Sollte das dazu führen, dass die vormals nutzungsberechtigten Teilnehmer aus der Flurbereinigung besondere Vorteile ziehen, so stellt dies - wie das Flurbereinigungsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 16. Dezember 1992 BVerwG 11 C 3.92 Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 72 S. 36 f. m.w.N.) zutreffend ausgeführt hat - in Anbetracht der Verschiedenartigkeit der Verhältnisse auch keinen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz dar.
  • BVerwG, 24.02.1959 - I C 160.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.01.2007 - 10 B 53.06
    Das Gebot wertgleicher Abfindung verlangt, dass der Wert der gesamten Neuzuteilung an einen Teilnehmer unter Berücksichtigung der Abzüge für Folgeeinrichtungen dem Wert seiner Gesamteinlage entspricht (Urteile vom 24. Februar 1959 BVerwG 1 C 160.57 RdL 1959, 221 und vom 23. August 2006 BVerwG 10 C 4.05 UA Rn. 14).
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